In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1669, führt der Magistrat aus, dass das "Grünflächenamt […] als Eigentümer des Gebäudes mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Besichtigung des Gebäudes vorgenommen [hat]. Aktuell hat das ABI eine Bestandsaufnahme und eine Kostenschätzung über ein externes Büro beauftragt. Diese Aufstellung ist dem Magistrat zum Jahresende 2023 avisiert worden. Auf Grundlage dieser Daten kann im nächsten Jahr eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Gebäudes getroffen werden."
Daher frage ich den Magistrat:
Welche Entscheidung hat der Magistrat über die zukünftige Nutzung des Gebäudes "Burgenlandweg 10" getroffen?
Es antwortete StR‘n Heilig:
Aufgrund des Gebäudezustandes ist eine Vermietung aktuell nicht möglich. Um es wieder zu Wohnzwecken nutzen zu können, ist ein Aufwand von mehreren hunderttausend Euro erforderlich. Es ist zu prüfen, ob dies wirtschaftlich gerechtfertigt ist.
Hessen