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30.03.2023, 16:10 Uhr | Christian Becker
Verkehrsberuhigung in der Gruneliusstraße (F 1578 2023)

Bürgerinnen und Bürger aus der Gruneliusstraße haben vorgeschlagen, den zwischen Mathildenstraße und Buchrainstraße befindlichen Abschnitt der Gruneliusstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln.

Daher frage ich den Magistrat:

Inwieweit ist eine Umwandlung des zwischen Mathildenstraße und Buchrainstraße befindlichen Abschnitts der Gruneliusstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich möglich?

 

 

Es antwortete StR Majer:

Verkehrsberuhigte Bereiche kommen dort in Betracht, wo Straßen nur von geringem Verkehr frequentiert werden und über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen (VwV-StVO zu Zeichen 325.1 und 325.2, Rn. 1, I S. 2.).

Die bauliche Ausgestaltung der Gruneliusstraße zwischen Mathildenstraße und Buchrainstraße vermittelt derzeit nicht den Eindruck einer solchen Aufenthaltsfunktion.  Bei bisherigen Ortsbegehung konnte keine tatsächliche Aufenthaltsfunktion festgestellt werden. Vielmehr handelt es sich bei dem gegenständlichen Teilstück der Gruneliusstraße um eine normale Wohnstraße, welche der Erschließung angrenzender Liegenschaften und dem Parken dient.

Hinzu kommt, dass das Teilstück, aufgrund der Lage im Wohngebiet, auch eine  Verbindungsstrecke vom Wohngebiet in die Buchrainstraße darstellt und entsprechend erschließenden Charakter hat. Kraftfahrzeugführenden drängt sich daher nicht die Funktion des Bereichs als verkehrsberuhigt auf, was gegen die Einrichtung spricht (Bouska/Leue: § 45 StVO, 26. Aufl. 2021, Rn. 7).

Zur Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich wären daher im Vorfeld umfangreiche Planungen sowie bauliche Maßnahmen notwendig (Änderungen der Wasserführung, Anpassung der Oberflächen, Markierungen u. a.). Es wäre das Einstellen entsprechender Haushaltsmittel erforderlich.