Lichtsignalanlage Buchrainstraße / Wiener Straße / Goldbergweg
A
uch wenn Lichtzeichenanlagen an Kreuzungen und Einmündungen innerhalb von Tempo-30-Zonen, mit Ausnahme reiner Fußgängerschutzanlagen, nicht zulässig sind, so muss man doch den Einzellfall betrachten. Die vom Straßenbauamt vorgenommnenen Ersatzmaßnahmen, wie beispielsweise das Vorbauen der Einmündung, das Ändern der Parkordnung und die Aufflasterung stellen keine qualifizierte und adäquate Ersatzmaßnahme da. Gerast werden kann an dieser Kreuzung immer noch, die Aufflasterung ist kaum spürbar.
Der Hinweis, dass bei Problemen auf dem dort verlaufenden Schulweg jederzeit Maßnahmen durch die Schulwegsicherungskommission vorgenommen werden können, empfinden sowohl Becker als auch Lang für mehr als sarkastisch. In Oberrad leben ca. 1.100 Kinder - und der Stadtteil kann auf keines verzichten.