CDU Oberrad

CDU Oberrad fordert Nachpflanzungen an der A661

„Die Stellungnahme von Hessen Mobil bezüglich der Rodungsaktion an der A661 zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring ist als trauriges Schuldeingeständnis zu bewerten und zeigt deren bitteres Unvermögen, an einer guten und konstruktiven Lösung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten“, so der Vorsitzende der CDU Oberrad, Ortsvorsteher Christian Becker.
Die Anfang des Jahres an der A661 zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach Taunusring ausgeführten Baumfällungen sind demnach als Willkürakt ohne Sinn und Verstand zu werten. Darüberhinaus muss man vermuten, dass diese Rodungsaktion aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt ist, um das Holz zu verkaufen und aus der Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner noch Kapital zu schlagen. Die Stellungnahme von Hessen mobil untermauert dies noch in eindrucksvoller Art und Weise.
 
„Wenn Hessen Mobil schreibt, dass die Gehölzbestände, „die Einbindung in die Umgebung, die optische Führung oder das „weiche Abfangen“ ankommender Fahrzeuge“ als Funktion haben, muss man sich unweigerlich fragen, in welcher Welt dort gelebt wird. Es handelt sich hierbei um eine vielbefahrene Autobahn und nicht um ein Naherholungsgebiet erster Klasse. Die Autobahn wurde in die Natur gebaut und nicht in eine Ödnis, die dann mit Bäumen aufgewertet worden ist“, so Becker.
 
Weiter schreibt Hessen Mobil, dass zur Erhaltung der Funktion, das Gehölz in regelmäßigen Abständen auf den Stock gesetzt und hierdurch verjüngt wird. Hier muss man erstmal das Wort „regelmäßig“ definieren, denn diesen Kahlschlag hat es bei dieser Aktion zum ersten Mal gegeben. Auch diese Aussage offenbart nur die Erklärungsnot von Hessen Mobil, um diesen Aussetzer zu rechtfertigen.
 
„Wenn Hessenmobil weiterhin ausführt, dass die Bäume nicht dem Lärmschutz dienen, so sind derartig verschrobene Ausflüchte weder nachvollziehbar noch tragbar. Diese Bäume haben zum einen zum Lärmschutz beigetragen und außerdem die Autobahn auch optisch verdeckt. Selbst wenn es sich bei der Lärmminderung nur um 1 dB (A) pro 10 m Tiefe gehandelt hat, muss hier das subjektive Empfinden der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden“, so Becker weiter.
 
Weiter schreibt Hessen Mobil, dass dieser Bereich nach ca. zwei Jahren wieder eine ansehnliche Aufwuchshöhe erreicht haben wird und dass sich der optische Lärmschutz nach etwa zwei bis drei Vegetationsperioden wieder eingestellt haben wird.
  
„Es ist den Bürgerinnen und Bürgern jedoch nicht zuzumuten, auf das Wachsen der Bäume zu warten. Hessen Mobil hat eine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht den Anwohnerinnen und Anwohnern der A661 gegenüber und dies bedeutet letztendlich, dass an der mündlich zugesagten Nachpflanzung der Bäume festzuhalten ist und dass dieses Versprechen zeitnah umgesetzt werden muss“, so Becker abschließend.